Ausbildungsberuf Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing

Der duale Ausbildungsberuf „Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing“ hat die visuelle Verkaufsförderung zum Schwerpunkt. Auszubildende lernen Waren, Produkte und Dienstleistungen wirkungsvoll zu inszenieren, indem sie aktuelle Trends, Farb- und Formgestaltung sowie grundlegende Gestaltungsprinzipien gezielt einsetzen. Dabei nutzen sie ihr Wissen über Zielgruppen und wenden verschiedene Kreativitätstechniken sowie moderne Designsoftware an. Neben der gestalterischen Arbeit übernehmen sie auch organisatorische und wirtschaftliche Aufgaben. Sie planen Konzepte für Werbemaßnahmen, kalkulieren Kosten und überprüfen deren Erfolg. Gestalter/Gestalterinnen für visuelles Marketing sind vorrangig im Einzelhandel, etwa in Kauf- und Möbelhäusern, oder bei Messe- und Ausstellungsveranstaltern tätig. Ihre Arbeitsumgebung umfasst Verkaufsräume, Messehallen oder Werkstätten, in denen sie ihre kreativen Konzepte umsetzen.
Vgl.: https://web.arbeitsagentur.de/ [PDF]

Lernfelder & Lerninhalte

Erstes Ausbildungsjahr
  • LF1 – Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten
  • LF2 – Flächen gestalten
  • LF3 – Objekte herstellen
  • LF4 – Räume gestalten
Zweites Ausbildungsjahr
  • LF5 – Werbeobjekte kalkulieren
  • LF6 – Mit Medien werben
  • LF7 – Waren, Produkte und Dienstleistungen verkaufsfördernd präsentieren
  • LF8 – Sensorische Gestaltungsmittel einsetzen
Drittes Ausbildungsjahr
  • LF9 – Präsentationsräume gestalten
  • LF10 – Multimediatechnik als Gestaltungsmittel einsetzen
  • LF11 – Events organisieren
  • LF12 – Umfassende Konzepte des visuellen Marketings entwickeln

Steckbrief

  • Abschluss: Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing
  • Ausbildungsart: Duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen auf 2,5 oder 2 Jahre verkürzbar
  • Organisation: Wöchentlicher Berufsschultag; zweiter Tag: halbe Klasse im wöchentlichen Wechsel
  • Voraussetzungen: Ausbildungsvertrag mit einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb
  • Zuständigkeit: Industrie- und Handelskammer
  • Prüfungen: Zwischenprüfung und Abschlussprüfung
  • Möglichkeiten: Bereits während der Ausbildung kann der mittlere Bildungsabschluss (Real- schulabschluss) oder die Fachhochschulreife bei erfolgreicher Abschluss- prüfung und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erworben werden. Nach erfolgreich bestandener Ausbildung gibt es ebenfalls die Möglichkeit, die Fachoberschule zu besuchen (direkter Einstieg in Klasse 12). Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Fachschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter/geprüfte Designer/Designerin“. Zudem ist die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule möglich – z. B. in den Bereichen Design, Innenarchitektur oder Kommunikation.

Nur wer versteht, was die Menschen bewegt, kann sie auch bewegen.

Berthold Bodo Flaig | SINUS-Institut