Fachoberschule für Medienproduktionstechnik
Sind Sie interessiert an der Technik und Produktion von digitalen Medien und möchten auf diesem Gebiet professionelle Kenntnisse erwerben und vertiefen? Dann heißen wir Sie herzlich willkommen an unserer Fachoberschule für Medienproduktionstechnik!
Im Bereich Medientechnik hat sich die Gutenbergschule, jetzt Anni-Albers-Schule, bereits zu einer der technisch bestausgestatteten gewerblich-beruflichen Schulen in Deutschland entwickelt. In einem Unterricht, der von Lehrkräften mit vielfältigen Erfahrungen aus der beruflichen Praxis gestaltet wird, haben Sie die Chance, sich für eine berufliche Zukunft in der faszinierenden Welt der Medienproduktionstechnik zu qualifizieren.
Unser Unterricht in der Fachoberschule zielt nicht nur darauf ab, Ihre allgemeine Bildung zu erweitern, sondern bietet Ihnen auch wertvolle Einblicke in die zahlreichen Ausbildungsberufe an der Anni-Albers-Schule. Ziel ist es, Ihnen eine solide berufliche Grundbildung zu vermitteln und Ihnen den Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife zu ermöglichen. Dieser Abschluss berechtigt Sie zum Studium an allen Fachhochschulen sowie an gestuften Studiengängen (Bachelor/Master) an einer Universität.
Weitere Informationen
Der Unterricht in Klasse 11
An drei Tagen in der Woche besuchen Sie Ihren Praktikumsbetrieb, während Sie an zwei Tagen in der Schule sowohl allgemein als auch schwerpunktmäßig gestalterisch ausgebildet werden. Eine Projektarbeit verbindet die Fächer des beruflichen Lernbereichs mit Ihrem Betriebspraktikum.

Allgemeinbildende Fächer
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Politik und Wirtschaft

Themen- und Aufgabenfelder des beruflichen Lernbereichs
- 11.1 Grundlagen der Medienproduktion
- 11.2 Digitales Layouten
- 11.3 Fotografie und audiovisuelle Techniken
- 11.4 Lern- und Arbeitsmethoden

Wahlpflicht-Themenfelder
- 11.5 Vertiefung Fotografie
- 11.6 Grundlagen der Onlinepublikation
- 11.7 Grundlagen der Audiotechnik und -bearbeitung
Der Unterricht in Klasse 12
In der Klasse 12 findet der Unterricht in Vollzeitform mit folgenden Lernbereichen statt:




Allgemeinbildende Fächer
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Politik und Wirtschaft
- Chemie
- Physik
- Religion/Ethik
- Sport
Beruflicher Lernbereich:
- 12.1 Vorlagen für Medienprodukte
- 12.2 Webdesign
- 12.3 Projekt
Per Erlass zuschaltbar
- 12.4 Planung und Fertigungstechniken von Printprodukten
Wahlpflicht-Themenfelder
- 12.7 Veredelungstechniken für Printprodukte
- 12.8 Corporate Identity und Kampagne
- 12.10 3D- Gestaltung
- 12.11 Webseitenerstellung mit einem Content-Management-System
Die Ziele
Allgemeine Fachhochschulreife
Die Fachoberschule führt zur allgemeinen Fachhochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen und an gestuften Studiengängen an Universitäten in Hessen (Bachelor/Master).
Qualifizierung
Mit den erworbenen Kompetenzen im Bereich der Medienproduktion werden die Chancen auf einen qualifizierten Ausbildungs-, Arbeitsplatz oder Studienplatz deutlich verbessert.
FAQ - Häufige Fragen und deren Antworten
Bewerbung & Anmeldevoraussetzungen
- Mittlerer Abschluss in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses
- Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss) mit den Noten 3, 3, 4 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (Kopie)
- oder der Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Kopie),
- Praktikumsvertrag mit einem geeigneten Praktikumsbetrieb
- Bescheinigung der Berufsberatung oder einer Schullaufbahnberatung,
- Empfehlung der Klassenkonferenz für den Besuch der FOS
- Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (Kopie)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Notendurchschnitt mind. 3,0 (Kopie des Prüfungszeugnisses)
-
FOS-A (zweijährig):
- Anmeldeformular
- Aktuelles Halbjahreszeugnis der 10. Klasse (Kopie)
- oder der Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Kopie),
- Praktikumsvertrag oder schriftliche Praktikumszusage des Betriebes
Praktikumsvertrag für FOS-Gestaltung
Praktikumsvertrag für FOS-Medienproduktion
- Bescheinigung über eine Schullaufbahn-/ Berufsberatung
- Empfehlung der Klassenkonferenz für den Besuch der FOS
FOS B (einjährig und nur im Bereich Gestaltung möglich)
- Anmeldeformular
- Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses)
- Form A (zweijährig):
Halbjahreszeugnis der 10. Jahrgangsstufe oder erfolgreiches Sek I-Abschlusszeugnis (Kopie) - Form B (einjährig und nur im Bereich Gestaltung möglich):
Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses (Kopie) und Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Kopie des Prüfungszeugnisses)
Leider nein, jeder Schüler, jede Schülerin muss seine /ihre ausgefüllten Unterlagen bei der Schule einreichen, persönlich oder auf dem Postweg.
Wir melden uns bis spätestens Anfang Mai, nach Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und des Eignungstests.
Die Aufnahme in die Fachoberschule ist mit der Erfüllung der Aufnahmekriterien durch das Abschlusszeugnis und den Nachweis über einen Praktikumsvertrag gesichert.
Die Frist endet immer am 31. März.
Ab Februar des jeweiligen Jahres.
Ja, bitte bewerben! Die endgültige Zusage wird erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses ausgesprochen. Bis dahin können Minderleistungen noch ausgeglichen werden.
Leider werden dann die FOS- Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt und wir müssen eine Absage erteilen.
Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis müssen an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Bei Gleichstellung des ausländischen Bildungsnachweises (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/internationale-bildungsnachweise) mit einem deutschen Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) muss nur eine Feststellungsprüfung zur Überprüfung der Deutschkenntnisse absolviert werden.
Bewerbungsschluss ist immer der 31. März eines Jahres.
Falls die Unterbrechung des Schulbesuchs ein Jahr übersteigt, muss eine Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt werden. Der Besuch der Berufsschule, die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.
Sie sollten die Bewerbung vor dem Auslandsjahr einreichen, damit Sie berücksichtigt werden können. Für die FOS Gestaltung müssen Sie den Eignungstest absolvieren. Bestehen Sie den Test, dann bleibt er für das Folgejahr gültig. Sie müssen dann im Folgejahr nur noch einmal eine Bewerbung einreichen, mit dem Vermerk, dass Sie den Test bereits mitgemacht und bestanden haben.